Liebe TurnerInnen,
nach der Sommerpause seid ihr herzlich willkommen!
Kinderturnen:
Die ersten Stunden in Pichterichhalle MITTWOCHS unter der Leitung von:
- Petra Oetzel für Kinder 3-6 Jahre
- Gery Panek für Mutter-Kind-Gruppe
- Britta Weeber für Jungen/Mädchen ab 6 Jahren starten am 15.09.2021 zu den gewohnten Uhrzeiten.
Die Turnstunden von Sabine Falasco-Schramm starten in
- Neuberghalle für Kinder 3-6 Jahre am 20.09.2021.
- Häußlerhalle für die Mädchen 6-16 Jahre am 21.09.2021.
- Häußlerhalle für die Mädchen 6-16 Jahre am 23.09.2021
Bitte kontaktieren Sie die Übungsleiterinnen für die Aufnahme der Kindern. Danke für das Verständnis!
Turnen für Erwachsene:
Die Gymnastikgruppe von Helene Bierbaum fängt mit Turnen am 15.09.2021 in Amorbachhalle zu der gewohnten Uhrzeit an.
Das Turnen mit dem Übungsleiter Martin Kreß startet am 14.09.2021 in Häußlerhalle.
Zurzeit gelten folgende Corona-Regeln:
Sportbetrieb in der Halle:
• Alle nicht-immunisierten Personen (nicht geimpft oder nicht genesen) müssen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis (maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest/ Selbsttest), alle immunisierten Personen (geimpft oder genesen) einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen. Eine Ausnahme der Testpflicht besteht lediglich für den Reha-Sport, den Schulsport und den Spitzen- und Profisport. Ausgenommen von der Testpflicht sind zudem Kinder bis einschließlich fünf Jahren sowie Schüler*innen der Grundschulen, der weiterführenden Schulen und von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier reicht ein Nachweis in Form eines Schülerausweises, einer Bescheinigung der Schule, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses oder ein Schüler-Abo als Nachweis (auch in den Ferien) aus.
• Sofern kein Sport getrieben wird, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
• Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gestattet.
• Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, für den Toilettengang oder um Kinder in die Obhut der Trainer*innen oder Übungsleiter*innen zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
Sportbetrieb im Freien:
• Im Freien gilt abseits des Sportbetriebs die Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere für Laufwege und Begegnungsflächen, wie beispielsweise im Eingangsbereich oder bei Verkaufsständen.
• Nicht-immunisierten Personen, die Sport im Freien ausüben, ist die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis gestattet. Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen dürfen von nicht-immunisierten Personen ohne negativen Testnachweis jedoch nicht genutzt werden.
Bei Fragen gerne nochmal melden unter: turnen@su-neckarsulm.de